Wichtige Informationen für die Eltern
Die Aufsichtspflicht der Übungsleiter beginnt mit dem aktiven Übungsstundenbeginn und endet sinngemäß mit dem Übungsstundenende.
Bildveröffentlichung
Soweit es sich nicht um Bildveröffentlichungen im Rahmen von Versammlungen , Sportveranstaltungen, Festen und Umzügen handelt sind wir dazu verpflichtet, Bildveröffentlichungen nur mit dem Einverständnis der Abgebildeten (bei Minderjährigen Einverständnis der Eltern) zu nutzen. Einwände zur Veröffentlichung sind bitte direkt an die Vorstandschaft des TuS zu richten.
Betroffene Bildveröffentlichungen werden dann umgehend von der Homepage entfernt
Jugendschutz
Wir haben im Jahr 2018 ein Schutzkonzept eingerichtet. Hierbei geht es uns um den Schutz der Kinder und Jugendlicher im Verein bzw. in der Vereinsarbeit.
Unsere Übungsleiter erhalten bei der Aufnahme der Übungsleitertätigkeit den Hinweis zur Verpflichtung des Ehrencodex vom TuS Weilheim.
Ein Schutzkonzept beinhalt Verhaltensregeln, um Mädchen und Jungen vor Missbrauch zu schützen und mit diesem Thema in der Vereinsarbeit umgehen zu können. Es hilft uns dabei den Kindern und Jugendlichen einen Ort geben zu können, der wirksam vor Gewalt jeglicher Art schützt und an dem sie eine kompetente Ansprechperson finden, die zuhören und helfen kann.
Uns ist es ein Anliegen, dafür sorgen zu können eine vertrauensvolle und respektvolle Atmosphäre während der gemeinsamen sportlichen Aktivität zu schaffen.
Es wurden zudem zwei Vertrauenspersonen als Jugendschutzbeauftragte benannt (lesen Sie hierzu unser Jugendschutzkonzept).
Jugendschutzbeauftragte Mädchen Jana Steffen (0152 0258 33 56)
Jugendschutzbeauftragte Jungen Udo Hespeler (0173 670 94 07)
Falls ihr Fragen, Sorgen oder Probleme habt dürft ihr Euch jederzeit an diese zwei Personen wenden oder an euren Übungsleiter! Dieses Angebot gilt für alle Übungsleiter/-innen, Mitglieder, Kinder und Jugendliche, sowie Eltern und Helfer/-innen.